In diesem Jahr wird der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau durch Wahl und Berufung neu gebildet. Dabei sind elf Personen zu wählen. Diese berufen nach der Wahl gemeinsam mit den Pfarren weitere fünf Personen zur Mitarbeit im Kirchenvorstand.
Wann findet die Wahl statt?
Die Wahl findet am 14. September zu nachfolgenden Zeiten statt:
- Apostelkirche: 9.00 Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes
- Emmauskirche: 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr
- Weinbergskirche: 16.00 Uhr bis 16.30 Uhr
- St.-Markus-Kirche: 17.00 Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes
Die Auszählung der Stimmen findet nach dem Gottesdienst in der St.-Markus-Kirche ab ca. 19 Uhr statt. Alle Gemeindeglieder sind dazu herzlich eingeladen.
Hinweise zur Wahl
Die Wahl erfolgt geheim unter Verwendung einheitlich hergestellter Stimmzettel, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidaten aufgeführt sind. Jeder Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Kandidaten seiner Wahl an, höchstens jedoch 11 Namen. Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
- nicht vom Kirchenvorstand hergestellt wurde,
- den Willen des wählenden Gemeindeglieds nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
- einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,
- mehr Kennzeichnungen als zu Wählende enthält oder
- keine Kennzeichnung enthält.
Hingewiesen wird besonders auf folgende Bestimmung der Kirchenvorstandsbildungsordnung (KVBO): „Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei mehreren Kandidaten gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 oder § 1 Absatz 5 ist nur derjenige gewählt, der jeweils die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Möglichkeit der Briefwahl
Am Wahltag verhinderte Gemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 9. September 2014 schriftlich beim Pfarramt (Kopernikusstraße 40) ein Wahlschein zu beantragen. Gemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorgangs dem Kirchenvorstand zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorgangs dem Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben wird. Später eingegangene Wahlbriefe sind ungültig.
Kandidatenliste
Für das Amt eines Kirchenvorstehers/einer Kirchenvorsteherin der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde kandidieren folgende Gemeindeglieder:
Nr. | Name | Vorname | Alter | Beruf | Anschrift |
1 | Brüll | Maria | 24 | Altenpflegerin | Leipziger Straße |
2 | Buchhorn | Ute | 48 | Betriebswirtin | Kötzschenbroder Straße |
3 | Ebert | Susanne | 46 | Lehrerin | Rethelstraße |
4 | Griesbach | Kerst | 45 | Dipl.-Ing. | Stephanstraße |
5 | Hellmann | Judith | 30 | Physiotherapeutin | Großenhainer Straße |
6 | Knoblauch | Benito | 32 | Dipl.-Biol./Angestellter | Stephanstraße |
7 | Koch | Wolfram | 41 | Förderschullehrer | Schützenhofstraße |
8 | Dr. Lehmann | Lienhard | 53 | Arzt | Neuländer Straße |
9 | Podemski | Ute | 42 | Kauffrau im Einzelhandel | Altkaditz |
10 | Dr. Reißmann | Florian | 37 | Dipl.-Ing./Projektmanager | Weinbergstraße |
11 | von Seltmann | Christian | 41 | Dipl.-Ing./Statiker | Rauchstraße |
12 | Dr. Steinbrecher | Sandra | 41 | Dipl.-Informatikerin/ Projektleiterin | Altpieschen |
13 | Thomas | Christiane | 45 | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Fürstenhainer Straße |
Einsprüche gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten können nur geprüft werden, wenn sie bis zum 31. August 2014, 10 Uhr, schriftlich und unter Angabe der Gründe beim Kirchenvorstand eingelegt werden.
Vorstellung der Kandidaten
Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt am 31. August in der Apostelkirche nach dem Gottesdienst und am 7. September in der St.-Markus-Kirche nach dem Gottesdienst.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen, die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen, soweit sie hierzu verpflichtet sind, und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.