Kirchenvorstandswahl 2014

Informationen zur Kirchenvorstandswahl 2014

 

In diesem Jahr wird der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden-Trachau durch Wahl und Berufung neu gebildet. Dabei sind elf Personen zu wählen. Diese berufen nach der Wahl gemeinsam mit den Pfarren weitere fünf Personen zur Mitarbeit im Kirchenvorstand.

 

 

Wann findet die Wahl statt?

 

Die Wahl findet am 14.09. zu nachfolgenden Zeiten statt:

- Apostelkirche: 9.00 Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes

- Emmauskirche: 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr

- Weinbergskirche: 16.00 Uhr – 16.30 Uhr

- St.-Markus-Kirche: 17.00 Uhr bis zum Begin des Gottesdienstes

 

Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen.

 

Am Wahltag verhinderte Gemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 09.09.2014 schriftlich beim Pfarramt (Kopernikusstraße 40) ein Wahlschein zu beantragen.

Gemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorgangs dem Kirchenvorstand zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorgangs dem Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben wird. Später eingegangene Wahlbriefe sind ungültig.

 

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

 

Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen, die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen, soweit sie hierzu verpflichtet sind, und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.

 

Die Wählerliste wird vom 7. -18. Juli im Pfarramt ausgelegt.

Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste (Kirchgemeindegliederverzeichnis) können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis 17. August an den Kirchenvorstand gerichtet werden.

Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung von Wahlvorschlägen.

 

 

Wer kann als Kirchenvorsteher/Kirchenvorsteherin vorgeschlagen werden?

 

Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 68. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis zum 3. August 24.00 Uhr im Pfarramt der Laurentiuskirchgemeinde eingereicht werden (Kopernikusstraße 40 - außerhalb der Öffnungszeiten über Briefkasten der Kirchgemeinde) . Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf und Anschrift zu bezeichnen. Sie müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen, das folgenden Wortlaut hat:

 

»Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern / Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gege- ben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, und seid ihr bereit, Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.«

 

Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt am 31. August in der Apostelkirche und am 7. September in der St.-Markus-Kirche.